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Nach den bisherigen Erfahrungen ist es wünschenswert, dass die wichtigsten Entscheidungen über die Auswahl der Buchführungsbetriebe, vor allem die Aufstellung des Auswahlplans, auf einzelstaatlicher Ebene gefasst werden. Dementsprechend ist auf dieser Ebene eine Stelle mit der Verantwortung für diese Aufgabe zu betrauen. Es empfiehlt sich jedoch, den Mitgliedstaaten mit mehreren Gebieten die Beibehaltung der Gebietsausschüsse zu ermöglichen.
Der nationale Ausschuss ist für die Auswahl der Buchführungsbetriebe verantwortlich. In diesem Zusammenhang obliegt ihm insbesondere die Genehmigung des Plans…
Jeder Mitgliedstaat erstellt einen Plan für die Auswahl der Buchführungsbetriebe, der eine repräsentative Stichprobe aus dem Erfassungsbereich gewährleistet.…
Die Auswahl der Buchführungsbetriebe sollte anhand von Modalitäten erfolgen, die im Rahmen eines Auswahlplans definiert sind, der auf eine repräsentative…
Die Mitgliedstaaten haben einen unterschiedlichen Verwaltungsgebietsaufbau. Diese Richtlinie sollte für die öffentliche Hand der Mitgliedstaaten auf allen…
Um sich der Objektivität und der Zweckdienlichkeit der gesammelten Informationen zu vergewissern, sollte die Kommission in der Lage sein, alle notwendigen…
Da es wünschenswert ist, sicherzustellen, dass die Entscheidungen nach dieser Verordnung auf einer engen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.