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Der Erfassungsbereich des Informationsnetzes sollte sich auf sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe mit einer bestimmten wirtschaftlichen Größe erstrecken, unabhängig von etwaigen außerbetrieblichen Erwerbstätigkeiten des Betriebsinhabers. Dieser Erfassungsbereich sollte regelmäßig aufgrund der neuesten Daten der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturerhebung überprüft werden.
Die Auswahl der landwirtschaftlichen Betriebe sowie die kritische Prüfung und die Wertung der erhaltenen Daten erfordern eine Bezugnahme auf Daten, die aus…
Die Gebiete des Informationsnetzes sollten weitestmöglich mit denen identisch sein, die für die Vorlage anderer regionaler Daten ausgewählt wurden, die für die…
Für die Gestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik sind objektive und zweckdienliche Informationen insbesondere über die Einkommen in den verschiedenen…
Die Angaben sollten aus landwirtschaftlichen Betrieben stammen, die zweckmäßig und nach gemeinsamen Vorschriften besonders ausgewählt worden sind und auf…
Diesen Erfordernissen kann nur durch ein gemeinschaftliches Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen Rechnung getragen werden (nachstehend…
Um sich der Objektivität und der Zweckdienlichkeit der gesammelten Informationen zu vergewissern, sollte die Kommission in der Lage sein, alle notwendigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.