Gesetze
Gesetz wird geladen …
Fänge von demersalen Beständen, für die ein Mehrjahresplan gilt und die an Bord eines Fischereifahrzeugs der Union mit einer Länge über alles von 12 m oder mehr behalten werden und die nicht unterhalb der Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung liegen, sind nach Beständen getrennt so in Kisten, Kompartimenten oder Behältern zu verstauen, dass sie von den anderen Kisten, Kompartimenten und Behältern unterschieden werden können.
Die Kapitäne von Fischereifahrzeugen der Union bewahren die Fänge gemäß Absatz 1 nach einem Stauplan auf, in dem auf den Lagerplatz der verschiedenen Arten in den Lagerräumen verwiesen wird.
Fänge gemäß Absatz 1 dürfen an Bord eines Fischereifahrzeugs der Union ungeachtet der Menge nicht in Kisten, Kompartimenten oder Behältern gemischt mit anderen Fischereierzeugnissen gelagert werden.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 119a delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen bestimmte demersale Bestände von der im vorliegenden Artikel festgelegten Verpflichtung ausgenommen werden.
Artikel 44 erhält folgende Fassung: Getrennte Lagerung der Fänge demersaler Artens, für die ein Mehrjahresplan gilt
Um die Kontrolle der Umsetzung von Mehrjahresplänen zu erleichtern, sollten Fänge von demersalen Beständen, für die solche Pläne gelten, getrennt verstaut…
Die Fänge sind deutlich nach Arten getrennt zu lagern. Die im NAFO-Regelungsbereich gefangenen Fische sind getrennt von Fängen aus anderen Gebieten zu lagern.…
Fischereifahrzeuge der Union, die gefrorene Fänge von Fischereiressourcen an Bord haben, die im Übereinkommensbereich von mehr als einem Fischereifahrzeug…
Alle Fänge, die unterhalb der geltenden Referenzmindestgröße für die Bestandserhaltung liegen und die an Bord eines Fischereifahrzeugs der Union behalten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.