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Es sollte ein neuer, gemeinsamer Ansatz der Fischereikontrolle eingeführt werden, der eine umfassende Überwachung der Fänge einbezieht, um — unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den Flottensegmenten — für die Fischwirtschaft gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Hierfür sollten gemeinsame Kriterien für die Durchführung der Fischereikontrolle und insbesondere standardisierte und koordinierte Inspektionsverfahren auf See, an Land und in der gesamten Handelskette festgelegt werden. Als Teil des neuen Ansatzes sollten die jeweiligen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, der Kommission und der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur klar voneinander abgegrenzt werden.
Da der Erfolg der gemeinsamen Fischereipolitik von der Durchführung einer wirksamen Kontrollregelung abhängt, soll mit dieser Verordnung im Rahmen eines…
Derzeit sind die Kontrollbestimmungen in einer Vielzahl sich überschneidender und komplexer Rechtstexte enthalten. Einige Kontrollbereiche werden von den…
Im Interesse einer besseren Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik sollte die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den…
Die Regeln und Verfahren für Hafenstaat-Kontrollüberprüfungen einschließlich der Kriterien für das Festhalten von Schiffen sollten vereinheitlicht werden, um in…
Wichtig ist, dass für alle eingeführten Fischereierzeugnisse unbeschadet des Umfangs oder der Häufigkeit des Handels ein einheitliches Kontrollniveau…
Die Kommission sollte wirksame Korrekturmaßnahmen ergreifen können, um die Erreichung der Ziele der gemeinsamen Fischereipolitik sicherzustellen. Hierfür…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.