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Aus Haushaltsgründen wird die Gemeinschaft die Ausgaben, die den Mitgliedstaaten bei der finanziellen Unterstützung für die Milcherzeuger entstehen, nur dann finanzieren, wenn diese Zahlungen innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.
Die den Mitgliedstaaten im Rahmen der Zahlungen gemäß den Artikeln 1 bis 7 entstandenen Ausgaben kommen für eine gemeinschaftliche Finanzierung zu den in…
Der Finanzrahmen für die einzelnen Mitgliedstaaten wird anhand der Milcherzeugung von 2008/2009 im Rahmen der einzelstaatlichen Quoten berechnet. Die…
Die Ausgaben können von der Gemeinschaft nur finanziert werden, wenn sie entstanden und vom Endempfänger getätigt worden sind. Die von den Endempfängern…
Für eine Finanzierung durch die Gemeinschaft kommen nur Ausgaben im Rahmen des gemeinsamen operationellen Programms in Betracht, die während des in Artikel 43…
Die Zahlung des Beitrags der Gemeinschaft durch die Kommission wird im Rahmen der verfügbaren Mittel geleistet.
Die Mitgliedstaaten verwenden die im Anhang aufgeführten Beträge zur Unterstützung der von der Milchkrise schwer getroffenen Milcherzeuger anhand von objektiven…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.