Erwägungsgrund 44 32021R2116
Um die finanziellen Beziehungen zwischen den zugelassenen Zahlstellen und dem Unionshaushalt zu etablieren, sollte die Kommission die Rechnungen der Zahlstellen jährlich im Rahmen des jährlichen Rechnungsabschlusses abschließen. Der Beschluss über den Rechnungsabschluss sollte sich lediglich auf die Vollständigkeit, Genauigkeit und sachliche Richtigkeit der Rechnungen beziehen, nicht aber auf die Übereinstimmung der Ausgaben mit dem Unionsrecht.