Erwägungsgrund 8 32009R1287
Zur Reduzierung der Rückwürfe erscheint es angezeigt, für quotengebundene Arten die Praxis der Fangaufwertung (Highgrading) zu verbieten, d.h. es dürfen keine quotengebundenen Arten mehr ins Meer zurückgeworfen werden, deren Fang und Anlandung nach den Gemeinschaftsvorschriften legal ist.