Art. 3 32009R0349VERORDNUNG (EG) Nr. 349/2009 DER KOMMISSION vom 24. April 2009 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32009R0198VERORDNUNG (EG) Nr. 198/2009 DER KOMMISSION vom 10. März 2009 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32009R0299VERORDNUNG (EG) Nr. 299/2009 DER KOMMISSION vom 8. April 2009 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32009R1088VERORDNUNG (EG) Nr. 1088/2009 DER KOMMISSION vom 12. November 2009 zur Zulassung einer neuen Verwendung der Enzymzubereitung 6-Phytase aus Aspergillus oryzae (DSM 17594) als Futtermittelzusatzstoff für Absetzferkel, Mastschweine, Mastgeflügel und Legegeflügel (Zulassungsinhaber: DSM Nutritional Products Ltd, vertreten durch DSM Nutritional Products Sp. Z.o.o.) (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32009R0115VERORDNUNG (EG) Nr. 115/2009 DER KOMMISSION vom 6. Februar 2009 zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Bleu des Causses (g.U.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32009R1019VERORDNUNG (EG) Nr. 1019/2009 DER KOMMISSION vom 28. Oktober 2009 zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Pouligny-Saint-Pierre (g.U.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.