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Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 enthält die Maßnahmen für die Beseitigung von Material der Kategorie 1 gemäß der Definition in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b der genannten Verordnung.
die in Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 genannten Materialien und Gegenstände, Überzugs- und Beschichtungsmaterialien und…
Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 sieht vor, dass — entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen — zusätzliche Maßnahmen zur Beseitigung von…
Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält die Vorschriften für die Entnahme und Beseitigung spezifizierter Risikomaterialien.
Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 enthält ausführliche Vorschriften, die als Ausnahme erlauben, Material der Kategorien 2 und 3 an Zootiere zu verfüttern. Die…
Die vorliegende Verordnung ist eine Einzelmaßnahme im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. In ihr sollten die speziellen…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses nach Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.