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Europäische Statistiken werden daher sowohl vom ESS als auch vom ESZB entwickelt, erstellt und verbreitet, jedoch aufgrund unterschiedlicher, auf die jeweiligen Governance-Strukturen abgestimmter Rechtsrahmen. Diese Verordnung sollte daher unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank gelten .
Europäische Statistiken werden sowohl vom ESZB als auch vom ESS entwickelt, erstellt und verbreitet, allerdings in getrennten rechtlichen Rahmen, die ihre…
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank ist ein grundlegender…
Europäische Statistiken werden vom ESZB gemäß den statistischen Grundsätzen der Unparteilichkeit, Objektivität, fachlichen Unabhängigkeit, Kostenwirksamkeit,…
Die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken durch das ESZB unterliegt den Grundsätzen der Unparteilichkeit, Objektivität, fachlichen…
Folgender Artikel wird nach Artikel 3 eingefügt: Statistische Grundsätze für die vom ESZB erstellten europäischen Statistiken Die Entwicklung, Erstellung und…
Obwohl die Mitglieder des ESZB nach dieser Verordnung nicht an der Erstellung europäischer Statistiken teilnehmen, können daher die von einer nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.