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Europäische Statistiken werden auch vom Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) entwickelt, erstellt und verbreitet, allerdings in einem gesonderten Rechtsrahmen, in dem die Lenkungsstruktur des ESZB zum Ausdruck kommt. Im Einklang mit Artikel 338 Absatz 1 AEUV und des Artikels 5 des Protokolls Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank ist eine enge Zusammenarbeit und eine angemessene Koordination zwischen dem ESS und dem ESZB erforderlich, um insbesondere den Austausch von Daten zwischen den beiden Systemen zu ausschließlich statistischen Zwecken zu fördern. Außerdem sollte die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates gelten.
Europäische Statistiken werden daher sowohl vom ESS als auch vom ESZB entwickelt, erstellt und verbreitet, jedoch aufgrund unterschiedlicher, auf die jeweiligen…
Europäische Statistiken werden sowohl vom ESZB als auch vom ESS entwickelt, erstellt und verbreitet, allerdings in getrennten rechtlichen Rahmen, die ihre…
Europäische Statistiken werden sowohl vom ESZB als auch vom ESS in gesonderten rechtlichen Rahmen, die ihre jeweiligen Entscheidungsstrukturen widerspiegeln,…
Die EZB sollte mit der Aufgabe betraut werden, dem ESRB statistische Unterstützung zu leisten. Daher sollte die in dieser Verordnung festgelegte und für die…
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates ist ein grundlegender Bestandteil des rechtlichen Rahmens für die von der Europäischen Zentralbank (im Folgenden…
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates ist ein grundlegender Bestandteil des rechtlichen Rahmens für die von der Europäischen Zentralbank (EZB) mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.