Gesetze
Gesetz wird geladen …
Darüber hinaus ist es wichtig, im Lichte des Artikels 285 des Vertrags und des Artikels 5 des dem Vertrag beigefügten Protokolls (Nr. 18) über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank eine enge Zusammenarbeit und eine angemessene Koordination zwischen dem ESS und dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) zu gewährleisten, um vor allem den Austausch vertraulicher Daten zwischen den beiden Systemen für statistische Zwecke zu fördern.
Außerdem ist es im Licht des Artikels 285 des Vertrags und des Artikels 5 der Satzung wichtig, eine enge Zusammenarbeit zwischen dem ESZB und dem ESS…
Gemäß Artikel 5.1 der Satzung arbeiten das ESZB und das ESS eng zusammen, um die erforderliche Kohärenz für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung…
Es ist wichtig, eine enge Zusammenarbeit und angemessene Koordination zwischen dem ESS und anderen Akteuren des internationalen statistischen Systems zu…
Die Mitgliedstaaten und die EZB treffen geeignete Maßnahmen, um Verletzungen des Schutzes der von den Stellen des ESS bereitgestellten vertraulichen…
Angesichts der getrennten Entscheidungsstrukturen des Europäischen Systems der Zentralbanken und des Europäischen Statistischen Systems (ESS) ist es notwendig,…
Um den Erhebungsaufwand möglichst gering zu halten und eine effiziente Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von qualitativ hochwertigen Statistiken sowie die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.