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Die Berichtigungskoeffizienten, die auf Lieferungen von Milch anzuwenden sind, deren Fettgehalt höher oder niedriger ist als der Referenzgehalt, sind seit 1989 unverändert. Da die Stützungsregelung für den Milchsektor seit damals viele Male geändert worden ist, empfiehlt es sich, den Berichtigungskoeffizienten, der auf die gelieferte Milch mit einem höheren Fettgehalt als dem Referenzfettgehalt angewandt wird, zu verringern. Der Koeffizient, der anzuwenden ist, wenn der tatsächliche Fettgehalt der Lieferungen niedriger ist als der Referenzfettgehalt, sollte unverändert bleiben.
Soweit der gewogene Durchschnitt der einzelbetrieblichen Referenzfettgehalte den nach der EU-Milchquotenregelung der Bundesrepublik Deutschland zugewiesenen…
nicht eingestellter Milch die Angabe „mindestens … % Fett“ mit einem bezüglich der betreffenden Tierart durchschnittlichen Fettgehalt. Wird Rohmilch mehrerer…
In Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 sind die Bedingungen festgelegt, unter denen der Fettgehalt der Milch bei der endgültigen Berechnung der…
Zur Erstellung der in Artikel 8 Absatz 1 für jeden Erzeuger vorgesehenen Abrechnung und gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 wird der…
In den Fällen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben b) und c) der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 muss der gesamte Referenzfettgehalt der zugewiesenen oder…
Der einzelbetriebliche Referenzfettgehalt wird für alle Erzeuger um denselben Koeffizienten angepasst, so dass der gewichtete Durchschnitt des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.