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In Anbetracht dieser unterschiedlichen Berichtigungssätze empfiehlt es sich, auch die Anforderungen an die Informationen, die die Mitgliedstaaten der Kommission im jährlichen Fragebogen zu übermitteln haben, so zu ändern, dass Einzelheiten zu den Berichtigungen nach oben sowie nach unten angegeben werden.
Die Kommission kann von den Mitgliedstaaten zusätzliche Angaben zu bestimmten Fragen verlangen, die im Voraus mit den Mitgliedstaaten abzusprechen sind.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission regelmäßig folgende Informationen:
Berichtigungen der in Absatz 1 genannten Informationen sind deutlich zu kennzeichnen.
Anhand der in den Jahresberichten verlangten Angaben soll die Kommission die Gesamtbeihilfeniveaus überwachen und einen Überblick über die Auswirkungen der…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission auf Anfrage sämtliche Informationen über die bei der Erstellung des Datenmaterials angewandten Verfahren. Ferner…
Im Zuge der Übermittlung des Bewertungsberichts im Hinblick auf die erneute Aufnahme an die Kommission fordert der berichterstattende Mitgliedstaat den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.