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In mehreren Mitgliedstaaten sind die Lieferungen bereits seit mehreren Jahren deutlich niedriger als der Anteil der Lieferungen an der einzelstaatlichen Quote. Die Möglichkeit, dass die Quote überschritten wird, wird mit der Erhöhung der einzelstaatlichen Quoten weiter zurückgehen. Die Marktteilnehmer neigen erfahrungsgemäß weniger dazu, Liefermengen zu niedrig anzugeben oder zu verbergen, wenn ein geringeres Risiko besteht, dass sie eine Abgabe zu entrichten haben. Für eine optimale Nutzung der Kontrollressourcen empfiehlt es sich daher, die Intensität der Kontrollen in den betreffenden Mitgliedstaaten entsprechend zu verringern.
Stellt die Kommission fest, dass ein Mitgliedstaat die ihm zugeteilten Quoten überschritten hat, so kürzt sie die künftigen Quoten dieses Mitgliedstaats.
Um auch weiterhin ein Gleichgewicht zwischen den Zielen der Gemeinschaft im Bereich der Bekämpfung des Steuerbetrugs und der Verringerung des…
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 teilt die Kommission jedes Jahr die für jeden Mitgliedstaat festgesetzte einzelstaatliche Referenzmenge auf der…
Einige Mitgliedstaaten haben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 beantragt, dass ein bestimmter Anteil ihrer Quote auf das folgende Jahr übertragen wird. Die…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Abgabe ordnungsgemäß erhoben und auf die Erzeuger umgelegt wird, die zur…
1 % der Erzeuger in den Mitgliedstaaten, in denen die berichtigten Gesamtlieferungen weniger als 95 % des Anteils der Lieferungen an der nationalen Quote in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.