Erwägungsgrund 3 32009R0272
Allgemeine Maßnahmen zur Ergänzung der gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt sollten deshalb im Bereich der Kontrolle, der Zugangs- und sonstiger Sicherheitskontrollen sowie in den Bereichen verbotene Gegenstände, Anerkennung der Gleichwertigkeit der Sicherheitsstandards von Drittländern, Einstellung von Personal, Schulung, besondere Sicherheitsverfahren und Freistellung von Sicherheitskontrollen erlassen werden.