Erwägungsgrund 4 32009R0272
Diese allgemeinen Maßnahmen sind notwendig, damit die Luftsicherheit in der Europäischen Union ein Niveau erreicht, das den Standards entspricht, die in der durch die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 aufgehobenen Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt wurden.