Erwägungsgrund 4 32009R0366
Zwischen Finnland und Schweden kam eine Einigung innerhalb von sechs Monaten zustande, die der Kommission am 27. Februar 2009 mitgeteilt wurde. Gemäß dieser Einigung erhebt Schweden keinen Einspruch gegen die Eintragung der Bezeichnung „Lapin Poron liha“. Es wurde vereinbart, dass bei der Etikettierung von Rentierfleisch oder von Erzeugnissen aus Rentierfleisch mit Ursprung im schwedischen Teil Lapplands die Vorgaben von Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingehalten werden müssen.