Erwägungsgrund 5 32009R0366
Im Rahmen dieser Einigung bleiben die gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 veröffentlichten Angaben unverändert. Die Bezeichnung „Lapin Poron liha“ ist daher gemäß Artikel 7 Absatz 4 der genannten Verordnung einzutragen —