Art. 2 32009R0113VERORDNUNG (EG) Nr. 113/2009 DER KOMMISSION vom 6. Februar 2009 über die Verwendung bestimmter traditioneller Begriffe auf den Etiketten von aus den Vereinigten Staaten eingeführtem Wein
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32006R0341VERORDNUNG (EG) Nr. 341/2006 DER KOMMISSION vom 24. Februar 2006 zur Annahme der Spezifikationen des Ad-hoc-Moduls 2007 zu Arbeitsunfällen und berufsbedingten Gesundheitsproblemen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 384/2005 (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32009R0708VERORDNUNG (EG) Nr. 708/2009 DER KOMMISSION vom 5. August 2009 zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 1915/83 hinsichtlich der Frist für die Übermittlung der Betriebsbogen für das Rechnungsjahr 2008 durch die Verbindungsstelle in Italien
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32007R0147VERORDNUNG (EG) Nr. 147/2007 DER KOMMISSION vom 15. Februar 2007 zur Anpassung bestimmter Fangquoten für den Zeitraum 2007 bis 2012 gemäß Artikel 23 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0739VERORDNUNG (EG) Nr. 739/2007 DER KOMMISSION vom 28. Juni 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 493/2006 mit Übergangsmaßnahmen für die Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32006R0805VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2006 DES RATES vom 25. April 2006 über den Abschluss des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Föderierten Staaten von Mikronesien über die Fischerei vor der Küste der Föderierten Staaten von Mikronesien
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.