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Die Definition des Schuldenstands im Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit sollte unter Verwendung der Schlüsselnummern des ESVG 95 präzisiert werden.
Diese Verordnung legt die Bestimmungen zur Beschleunigung und Klärung der Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit fest. Mit diesem Verfahren wird…
Für die Zwecke des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit und dieser Verordnung sind die in den Absätzen 2 bis 6 erläuterten Begriffe gemäß…
Die Begriffe „öffentlich“, „Defizit“, und „Investitionen“ sind im Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit unter Bezugnahme auf das…
Im ESVG 95 ist eine angemessene und detaillierte Definition des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen enthalten, die für die Berechnung des Verhältnisses des…
Die Bestimmungen für die Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit im Fall des Vereinigten Königreichs im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1467/97…
Bei den Finanzderivaten nach der Definition des ESVG 95 gibt es keinen Nominalwert, der mit dem der anderen Schuldtitel identisch ist. Daher ist es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.