Erwägungsgrund 3 32009R0487
Die Kommission sollte ermächtigt werden, derartige Gruppenfreistellungen sowohl für den innergemeinschaftlichen Luftverkehr als auch für den Luftverkehr zwischen der Gemeinschaft und Drittländern zu gewähren.
Die Kommission sollte ermächtigt werden, derartige Gruppenfreistellungen sowohl für den innergemeinschaftlichen Luftverkehr als auch für den Luftverkehr zwischen der Gemeinschaft und Drittländern zu gewähren.