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Zur Durchführung der im Protokoll festgelegten Zollkontingente muss die Verordnung (EG) Nr. 2597/2001 der Kommission vom 28. Dezember 2001 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine mit Ursprung in der Republik Kroatien und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien geändert werden.
In beiden Erweiterungsprotokollen sind neue Zollkontingente und Änderungen der bereits bestehenden Zollkontingente vorgesehen, die in der Verordnung (EG) Nr.…
Die Verordnung (EG) Nr. 933/95 des Rates vom 10. April 1995 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine mit Ursprung in…
Der Titel erhält folgende Fassung: „zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine mit Ursprung in der Republik Kroatien und…
Artikel 5 und Anhang VIII des Protokolls sehen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007 Änderungen der bestehenden Zollkontingente für bestimmte Weine in Behältnissen…
Nach dem Beitritt Sloweniens zur Europäischen Union sind die Zollkontingente für Weine mit Ursprung in diesem Mitgliedstaat gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
Zur Umsetzung dieser neuen Zollkontingente und der Änderungen der bestehenden Zollkontingente muss die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.