Erwägungsgrund 2 32004R2088
Mit der Entscheidung vom 22. November 2004 hat der Rat die Unterzeichung eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union, nachstehend „Erweiterungsprotokoll“ genannt, genehmigt und für dessen vorläufige Anwendung ab dem 1. Mai 2004 gesorgt.