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Artikel 5 und Anhang VIII des Protokolls sehen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007 Änderungen der bestehenden Zollkontingente für bestimmte Weine in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l mit Ursprung in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien vor.
(2) Für das Jahr 2013 wird ab dem 1. Juli 2013 eine anteilsmäßig auf der Grundlage des Ausgangsvolumens berechnete Erhöhung des Volumens der Zollkontingente um…
Zur Durchführung der im Protokoll festgelegten Zollkontingente muss die Verordnung (EG) Nr. 2597/2001 der Kommission vom 28. Dezember 2001 zur Eröffnung und…
In beiden Erweiterungsprotokollen sind neue Zollkontingente und Änderungen der bereits bestehenden Zollkontingente vorgesehen, die in der Verordnung (EG) Nr.…
Unbeschadet der Bedingungen gemäß Nummer 5 Buchstabe a des Anhangs I zu dem Zusatzprotokoll über Wein gilt für die Weineinfuhren im Rahmen der in Artikel 1…
Die im Anhang aufgeführten Weine mit Ursprung in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sind bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr…
Dieses Protokoll sieht die Erhöhung der Menge der Zollkontingente für die Einfuhr in die Gemeinschaft von Orangen mit Ursprung in Ägypten vor. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.