Erwägungsgrund 25 32009R0595
Treffen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Gewährleistung der Nachrüstung bestehender schwerer Nutzfahrzeuge, so sollten sich diese auf die Euro-VI-Normen stützen.
Treffen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Gewährleistung der Nachrüstung bestehender schwerer Nutzfahrzeuge, so sollten sich diese auf die Euro-VI-Normen stützen.