Erwägungsgrund 28 32009R0595
Zwecks Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts ist es angezeigt, die geltenden Rechtsvorschriften über Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge, die Richtlinie 2005/55/EG und die Richtlinie 2005/78/EG der Kommission, durch eine Verordnung zu ersetzen. Als Rechtsinstrument wurde die Verordnung gewählt, weil so ausführliche technische Vorschriften erlassen werden können, die für Hersteller, Typgenehmigungsbehörden und technische Dienste unmittelbar verbindlich sind, und weil diese Vorschriften dann sehr viel schneller und leichter angepasst werden können. Deshalb sollten die Richtlinien 2005/55/EG und 2005/78/EG aufgehoben werden und die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sollte entsprechend geändert werden.