Erwägungsgrund 6 32009R0595
Zur Verbesserung der Luftqualität sowie zur Einhaltung der Luftverschmutzungsgrenzwerte und der nationalen Emissionsobergrenzen ist insbesondere eine Minderung der NOx-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge erforderlich. Durch eine frühzeitige Festlegung von Grenzwerten für NOx-Emissionen erhalten die Automobilhersteller eine langfristige, unionsweite Planungssicherheit.