Erwägungsgrund 2 32009R0638
In Anbetracht einer möglichen Verlängerung der Laufzeit der Programme muss der Höchstprozentsatz, der in Form von Vorschüssen gezahlt werden kann, angehoben werden. Die Bedingungen für die Freigabe der Sicherheiten für diese Vorschüsse müssen festgelegt werden, und es muss klargestellt werden, dass für Vorschüsse, die nach der vollständigen Durchführung der jeweiligen Maßnahmen gezahlt werden, keine Sicherheiten erforderlich sind.