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Folgende Körperschaften können Mitglieder eines ERIC sein:
Mitgliedstaaten;
assoziierte Länder;
Drittländer, die keine assoziierten Länder sind;
zwischenstaatliche Organisationen.
Zu den Mitgliedern eines ERIC müssen ein Mitgliedstaat und zwei weitere Länder, die entweder Mitgliedstaat oder assoziiertes Land sind, gehören. Weitere Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder können einem ERIC jederzeit zu in der Satzung festgelegten fairen und angemessenen Bedingungen als Mitglieder sowie zu in dieser Satzung festgelegten Bedingungen als Beobachter ohne Stimmrecht beitreten. Drittländer, die keine assoziierten Länder sind, sowie zwischenstaatliche Organisationen können im Einklang mit den Bedingungen und Verfahren für die Erlangung des Mitgliedsstatus gemäß der Satzung ebenfalls beitreten, wenn die in Artikel 12 Buchstabe a genannte Mitgliederversammlung zustimmt.
Die Mitgliedstaaten oder assoziierten Länder verfügen gemeinsam über die Mehrheit der Stimmrechte in der Mitgliederversammlung. Für ein ERIC mit Sitz in einem Mitgliedstaat erfordern Vorschläge für Änderungen seiner Satzung die Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedstaaten, die Mitglieder dieses ERIC sind.
Mitgliedstaaten, assoziierte Länder und Drittländer können hinsichtlich der Ausübung bestimmter Rechte und der Abgeltung bestimmter Leistungen als Mitglied des ERIC von einer oder mehreren öffentlichen Körperschaft(en), einschließlich Regionen, oder privatrechtlichen Körperschaft(en), die im öffentlichen Auftrag tätig wird bzw. werden, vertreten werden.
Assoziierte Länder, die einem ERIC beitreten, sowie Drittländer und zwischenstaatliche Organisationen, die ein ERIC gründen oder Mitglied werden wollen, erkennen an, dass das ERIC Rechtspersönlichkeit und Rechts- und Geschäftsfähigkeit gemäß Artikel 7 Absätze 1 und 2 besitzt und dass es Vorschriften unterliegt, die in Anwendung des Artikels 15 bestimmt werden.
Assoziierte Länder und Drittländer, die ein ERIC gründen wollen oder eine Mitgliedschaft in einem ERIC anstreben, behandeln ein solches ERIC so, wie in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 7 Absatz 3 angegeben.
Um die Beteiligung assoziierter Länder an ERIC zu vereinfachen, sollten die Absätze 2 und 3 des Artikels 9 der Verordnung (EG) Nr. 723/2009 geändert werden, so…
Zu den Mitgliedern eines ERIC sollten zumindest drei Mitgliedstaaten gehören; zudem können ihm assoziierte Länder und sonstige qualifizierte Drittländer sowie…
Die Mitgliedschaft in einem ERIC steht Mitgliedstaaten, assoziierten Ländern, Drittländern, die keine assoziierten Länder sind, und zwischenstaatlichen…
„assoziiertes Mitglied“ einen beliebigen Rechtsträger mit Sitz in einem Mitgliedstaat, ein mit „Horizont Europa“ assoziiertes oder gegebenenfalls mit dem DEP…
Die dem Antrag beigefügten wesentlichen Teile der Satzung, die in Artikel 10 Buchstaben b bis f und Buchstabe g Ziffern i bis vi genannt sind, werden der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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