Erwägungsgrund 10 32009R0723
Im Hinblick auf ein effizientes Verfahren für die Gründung eines ERIC ist es notwendig, dass Körperschaften, die ein ERIC gründen wollen, einen Antrag bei der Kommission stellen, die mit Hilfe unabhängiger Sachverständiger, zu denen auch das ESFRI gehören kann, prüfen sollte, ob die vorgeschlagene Forschungsinfrastruktur mit dieser Verordnung in Einklang steht. Dieser Antrag sollte eine Erklärung des Gastmitgliedstaats beinhalten, der zufolge das ERIC ab dem Zeitpunkt seiner Gründung als internationale Einrichtung bzw. internationale Organisation für den Zweck der Anwendung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren anerkannt wird. Das ERIC sollte auch als internationale Einrichtung bzw. internationale Organisation für den Zweck der Anwendung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge in Übereinstimmung mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen bestimmte Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen können.