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Zum Schutz von jungem Kabeljau, Schellfisch, Seelachs und Wittling sollte eine Regelung über Ad-hoc-Schließungen in der Nordsee und im Skagerrak gemäß der Vereinbarten Niederschrift der Ergebnisse der Konsultationen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Norwegen vom 3. Juli 2009 in London eingeführt werden.
Der auf einer Tagung vom 24. bis zum 27. März 2009 in London vorgelegte Vorschlag der Verhandlungsführer der Vertragsparteien des Übereinkommens über die…
Folgende Nummer 5e wird eingefügt: „5e. Ad-hoc-Schließungen in der Nordsee und im Skagerrak 5e.1. Für die Zwecke dieser Nummer 5e.2. Die Mitgliedstaaten…
Gemäß der vereinbarten Niederschrift der Konsultationsergebnisse zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Norwegen vom 10. Dezember 2008 sollten in den ersten…
(2) Beim Fischfang in norwegischen Gewässern werden Beifänge an Kabeljau, Schellfisch, Pollack, Wittling und Seelachs auf die Quoten für diese Art angerechnet.
Die Fangbedingungen in bestimmten Gebieten müssen zur Gewährleistung der korrekten Anwendung des am 19. Dezember 1966 zwischen Norwegen, Dänemark und Schweden…
(3) Beim Fischfang in norwegischen Gewässern werden Beifänge an Kabeljau, Schellfisch, Pollack, Wittling und Seelachs auf die Quoten für diese Art angerechnet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.