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In der Vereinbarten Niederschrift der Ergebnisse der Konsultationen zwischen der Europäischen Union und Norwegen vom 3. Juli 2009 sind die Verfahren und die Stichprobenmethodik für die Einführung von Ad-hoc-Schließungen in der Nordsee und im Skagerrak festgelegt. Diese Bestimmungen wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 753/2009 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände (2009) in EU-Recht umgesetzt.
Diese Verordnung enthält Durchführungsbestimmungen für die Ad-hoc-Schließung bestimmter Fischereien in der Nordsee und im Skagerrak im Einklang mit den Artikeln…
Zum Schutz von jungem Kabeljau, Schellfisch, Seelachs und Wittling sollte eine Regelung über Ad-hoc-Schließungen in der Nordsee und im Skagerrak gemäß der…
Folgende Nummer 5e wird eingefügt: „5e. Ad-hoc-Schließungen in der Nordsee und im Skagerrak 5e.1. Für die Zwecke dieser Nummer 5e.2. Die Mitgliedstaaten…
In den Artikeln 51, 52 und 53 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 sind die Regeln und Verfahren für die Einführung von Ad-hoc-Schließungen durch die…
Da die betreffenden Bestimmungen seit 1. Januar 2010 nicht mehr anwendbar sind, muss die Umsetzung der Vereinbarten Niederschrift in der Nordsee und im…
Die Fangbedingungen in bestimmten Gebieten müssen zur Gewährleistung der korrekten Anwendung des am 19. Dezember 1966 zwischen Norwegen, Dänemark und Schweden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.