Erwägungsgrund 14 32009R0767
Mit der Richtlinie 82/471/EWG soll die Versorgung mit als direkte und indirekte Proteinquelle dienenden Futtermitteln in der Gemeinschaft verbessert werden. Nach der genannten Richtlinie ist vor dem Inverkehrbringen ein Zulassungsverfahren für Bioproteine jeglicher Art vorgeschrieben. Allerdings wurden bislang nur sehr wenige neue Zulassungen erteilt, und der Mangel an proteinreichen Futtermitteln besteht nach wie vor. Die allgemeine Vorschrift über die Zulassung vor Inverkehrbringen hat sich also als Hindernis herausgestellt, und Sicherheitsrisiken könnten auch durch Marktüberwachung anstatt durch Verbot riskanter Produkte angegangen werden. Falls eine Risikobewertung eines Bioproteins negativ ausfiel oder ausfällt, sollte dessen Inverkehrbringen oder Verwendung verboten werden. Die besondere Vorschrift, dass für Bioproteine ein allgemeines Zulassungsverfahren vor Inverkehrbringen durchzuführen ist, sollte abgeschafft werden, so dass für diese Erzeugnisse das gleiche Sicherheitssystem wie für alle anderen Einzelfuttermittel gilt. Die bestehenden Beschränkungen bzw. Verbote für bestimmte Bioproteine sollten davon nicht betroffen sein.