Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Um sicherzustellen, dass der Kunde zutreffend informiert und nicht irregeführt wird, sollte allerdings die Angabe des Gewichtsprozentsatzes in den Fällen vorgeschrieben sein, in denen das betreffende Einzelfuttermittel bei der Kennzeichnung eines Mischfuttermittels besonders hervorgehoben wird.
Erwägungsgrund 22 32009R0767Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen