Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 enthält die Bestimmungen über die Kennzeichnung und Verpackung von Futtermittelzusatzstoffen und Vormischungen. Die Durchführung der Bestimmungen über die Vormischungen hat vor allem zu praktischen Problemen bei der Industrie und den zuständigen Behörden geführt. Der genannte Artikel sollte geändert werden, damit Vormischungen einheitlicher gekennzeichnet werden —
Die Definition der Ergänzungsfuttermittel in der Richtlinie 79/373/EWG führte in verschiedenen Mitgliedstaaten zu Anwendungsproblemen. Zum Zwecke der Anwendung…
Der geltende Grundsatz, nach dem nur bestimmte Futtermittelzusatzstoffe angegeben werden müssen, wenn sie in Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln…
Es ist erforderlich, Durchführungsbestimmungen zum Verfahren der Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 festzulegen,…
Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(4) Im Fall von Vormischungen muss auf dem Etikett das Wort ‚Vormischung‘ erscheinen. Der Trägerstoff muss im Fall von…
Bei bestimmten Stoffen, Mikroorganismen oder Zubereitungen („Erzeugnisse“) ist nicht sicher, ob sie Futtermittelzusatzstoffe sind. Diese Unsicherheit betrifft…
Futtermittel können die Form von Einzelfuttermitteln, Mischfuttermitteln, Futtermittelzusatzstoffen, Vormischungen oder Fütterungsarzneimitteln annehmen. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.