Erwägungsgrund 1 32009R0767
Ein hohes Maß an Schutz für die Gesundheit von Mensch und Tier ist eines der grundlegenden Ziele des Lebensmittelrechts, wie es in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit festgelegt wurde. In dieser Verordnung wurde auch der Grundsatz festgelegt, dass die Lebensmittelsicherheit vom Erzeuger bis zum Verbraucher gewährleistet sein muss, und Futtermittel wurden als sensibles Glied am Anfang der Lebensmittelkette bezeichnet. Die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die öffentliche Gesundheit ist eines der grundlegenden Ziele der vorliegenden Verordnung.