Erwägungsgrund 29 32009R0767
Die geltenden Verzeichnisse der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse (Einzelfuttermittel), die in Teil B des Anhangs der Richtlinie 96/25/EG und in den Spalten 2 bis 4 des Anhangs der Richtlinie 82/471/EWG enthalten sind, sollten als Ausgangsfassung des Gemeinschaftskatalogs der Einzelfuttermittel dienen. Diese Ausgangsfassung sollte später auf Initiative der Akteure entsprechend ihren Interessen ergänzt werden, einschließlich der Hinzufügung neu aufkommender Einzelfuttermittel.