Erwägungsgrund 4 32005R0183
Die Richtlinie 98/51/EG der Kommission vom 9. Juli 1998 mit Durchführungsvorschriften für die Richtlinie 95/69/EG des Rates zur Festlegung der Bedingungen und Einzelheiten für die Zulassung und Registrierung bestimmter Betriebe und zwischengeschalteter Personen des Futtermittelsektors legte bestimmte Maßnahmen fest, zu denen Vereinbarungen für Einfuhren aus Drittländern gehörten.