Erwägungsgrund 25 32003L0096
Insbesondere die Kraft-Wärme-Kopplung und — im Hinblick auf die Förderung des Einsatzes alternativer Energiequellen — erneuerbare Energieträger können Anspruch auf eine Vorzugsbehandlung haben.
Insbesondere die Kraft-Wärme-Kopplung und — im Hinblick auf die Förderung des Einsatzes alternativer Energiequellen — erneuerbare Energieträger können Anspruch auf eine Vorzugsbehandlung haben.