Erwägungsgrund 5 32009R0822
Bezüglich Chlormequat stellte ein Mitgliedstaat den Antrag, den gemäß Anhang II geltenden zeitlich begrenzten Rückstandshöchstgehalt für Birnen zu verlängern, weil dieser Stoff in der Umwelt vorkommt.
Bezüglich Chlormequat stellte ein Mitgliedstaat den Antrag, den gemäß Anhang II geltenden zeitlich begrenzten Rückstandshöchstgehalt für Birnen zu verlängern, weil dieser Stoff in der Umwelt vorkommt.