Erwägungsgrund 8 32009R0822
Die Behörde kam in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen bezüglich Daten und Informationen erfüllt sind und die von den Antragstellern gewünschten Änderungen der Rückstandshöchstgehalte im Hinblick auf die Verbrauchersicherheit, basierend auf einer Bewertung der Verbraucherexposition für 27 spezifische europäische Verbrauchergruppen, akzeptiert werden können. Dabei wurden die neuesten Erkenntnisse über die toxikologischen Eigenschaften der Wirkstoffe berücksichtigt. Weder bei lebenslanger Exposition gegenüber diesen Wirkstoffen durch den Verzehr aller Lebensmittelerzeugnisse, die diese Wirkstoffe enthalten können, noch bei kurzzeitiger Exposition durch massiven Verzehr der betreffenden Produkte wurde ein Risiko nachgewiesen, dass die annehmbare tägliche Aufnahme (Acceptable Daily Intake — ADI) oder die akute Referenzdosis (Acute Reference Dose — ARfD) überschritten werden könnte.