Erwägungsgrund 9 32009R0822
Bezüglich Kaliumtriiodid gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass die Aufnahme dieses Stoffes in den Anhang IV im Hinblick auf die Verbrauchersicherheit akzeptiert werden kann.
Bezüglich Kaliumtriiodid gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass die Aufnahme dieses Stoffes in den Anhang IV im Hinblick auf die Verbrauchersicherheit akzeptiert werden kann.