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Die Förderintensität sollte erhöht werden; dazu sollte der Begriff „Güter“ definiert werden, um dieses Element bei der Berechnung der Verkehrsverlagerung zu berücksichtigen, und in Ausnahmenfällen sollten bei Startverzögerungen Verlängerungen der Höchstdauer von Aktionen zulässig sein. Der Anpassung der Förderintensität von 1 EUR auf 2 EUR nach dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1692/2006 vorgesehenen Verfahren sollte im Text des Anhangs in der geänderten Fassung Rechnung getragen werden.
Förderhilfen nach diesem Gesetz dürfen die jeweils zulässige Beihilfehöchstintensität von Förderhilfen gemäß Artikel 53 Absatz 6 bis 9, Artikel 54 Absatz 6 bis…
Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht eine befristete Stützungsmaßnahme für die Verwendung von Traubenmost zur Anreicherung vor. Dazu sind…
Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 regelt die finanzielle Abwicklung der Investitionsmaßnahme. Um eine bessere Verwendung der Mittel zu ermöglichen,…
Aus diesem Grund sollten die Maßnahmen gemäß Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 einer Neubewertung unterzogen werden, damit sichergestellt ist, dass…
Bei der Durchführung von Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 verfügen die Mitgliedstaaten über einen weiten Ermessensspielraum bezüglich des genauen…
Aus diesem Grund sollten die Maßnahmen gemäß Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 einer Neubewertung unterzogen werden, damit sichergestellt ist, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.