Erwägungsgrund 13 32009R0951
Außerdem ist es im Licht des Artikels 285 des Vertrags und des Artikels 5 der Satzung wichtig, eine enge Zusammenarbeit zwischen dem ESZB und dem ESS sicherzustellen und insbesondere den Austausch vertraulicher statistischer Daten zwischen den beiden Systemen zu fördern.