Erwägungsgrund 16 32009R0951
Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr ist in Kraft getreten und muss bei der Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von Statistiken durch das ESZB befolgt werden —