Erwägungsgrund 9 32009R0951
Europäische Statistiken werden vom ESZB gemäß den statistischen Grundsätzen der Unparteilichkeit, Objektivität, fachlichen Unabhängigkeit, Kostenwirksamkeit, Vertraulichkeit der Statistiken, Minimierung des Erhebungsaufwandes und hohen Qualität des Endprodukts, einschließlich Zuverlässigkeit, entwickelt, erstellt und verbreitet. Die EZB definiert und arbeitet diese Grundsätze weiter aus und veröffentlicht sie auf ihrer Website als öffentliche Verpflichtung hinsichtlich der vom ESZB erstellten europäischen Statistiken. Diese Grundsätze sind vergleichbar mit den in der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 festgelegten statistischen Grundsätzen.