Erwägungsgrund 3 32009R0951
Es ist erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 zu ändern, um der EZB zu ermöglichen, die statistischen Daten zu erheben, die für die Wahrnehmung der Aufgaben des ESZB gemäß dem Vertrag notwendig sind. Dementsprechend sollten die Zwecke, für die statistische Daten erhoben werden können, auch die Erstellung der für die Erfüllung der Aufgaben des ESZB gemäß Artikel 105 des Vertrags erforderlichen makroprudentiellen Statistiken umfassen.