Erwägungsgrund 4 32009R0097
Alle weiteren erforderlichen technischen Einzelheiten sind Gegenstand von Leitlinien und Empfehlungen, die von der Kommission (Eurostat) in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ausgearbeitet werden.
Alle weiteren erforderlichen technischen Einzelheiten sind Gegenstand von Leitlinien und Empfehlungen, die von der Kommission (Eurostat) in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ausgearbeitet werden.