Art. 6 32009R0097
Der Berichtszeitraum ist der Zeitraum des Jahres 2010, in dem die Daten entweder aus vorhandenen Quellen entnommen oder bei den Unternehmen erhoben werden.
Der Berichtszeitraum ist der Zeitraum des Jahres 2010, in dem die Daten entweder aus vorhandenen Quellen entnommen oder bei den Unternehmen erhoben werden.